Die Richtlinien Solaranlagen, die vom Kanton Luzern erstmals 2015 veröffentlicht wurden, sind aufgrund der technischen und rechtlichen Entwicklungen überholt. Aus diesem Grund wurden die Richtlinien per 1. April 2023 mit einem kompakten Merkblatt ersetzt. Mit dieser Anpassung verzichtet der Kanton Luzern auf Gestaltungsvorschläge und -vorgaben, sondern stützt sich auf das Bundesrecht und präzisiert dieses punktuell.
Die letzte Seite des Merkblatts zeigt mit einem Ablaufschema, in welchen Fällen Solaranlagen meldefrei, meldepflichtig oder baubewilligungspflichtig sind.
Merkblatt Solaranlagen
Vorlagen (unter dem Titel "Solaranlagen")